
Das Arzthaftungsrecht gewinnt immer mehr Bedeutung. Immer mehr Patienten erheben Ansprüche, wenn ein ärztlicher Behandlungsfehler vorgekommen ist.
Sowohl Rechtsanwältin Ristock als auch Rechtsanwältin Teller sind Fachanwältin für Medizinrecht und sie haben große jahrelange Erfahrung im Arzthaftungsrecht.
Rechtsanwältin Ristock ist außerdem noch Vertrauensanwältin der Stiftung Gesundheit (www.stiftung-gesundheit.de). Wenn Sie bei der Stiftung Gesundheit einen Beratungsschein beantragen, können Sie mit Rechtsanwältin Ristock ein für Sie kostenloses erstes Beratungsgespräch führen, in dem geklärt werden soll, ob Sie möglicherweise Ansprüche erfolgreich geltend machen können oder nicht.
Im Arzthaftungsrecht vertreten wir sowohl Patienten als auch Ärzte. Eine Beschränkung der Sichtweise auf die Ärzteseite oder die Patientenseite halten wir für unsere Mandanten und Mandantinnen nicht für nützlich. Es hat sich stets bewährt, Rechtsfragen aus verschiedenen Lagern zu beurteilen.
Für Ärzte, die in Krankenhäusern tätig sind, haftet der Krankenhausträger, wenn ein Behandlungsfehler vorgekommen ist.
Zur Feststellung, ob ein Behandlungsfehler vorgelegen hat oder nicht, sind bei den Ärztekammern Gutachterkommissionen gebildet, über die kostenlos das Vorliegen eines Behandlungsfehlers vorgeprüft werden kann. Wir raten allerdings dringend, bei dem Verdacht des Vorliegens eines Behandlungsfehlers zunächst anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, damit bei einem Antrag an die Gutachterkommission die richtigen Fragen an die Gutachter gestellt werden.