FamilienRecht

Das Rechtsgebiet des Familienrechts umfasst vornehmlich die Ehescheidung, die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Sorgerechtsstreitigkeiten, das Umgangsrecht mit Kindern sowie Fragen des Ausgleichs der Rentenanwartschaften bei Ehescheidung.

Damit alles ins Gleichgewicht kommt.

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Dabei bemühen wir uns besonders um außergerichtliche einvernehmliche Lösungen.


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