
Das Rechtsgebiet des Familienrechts umfasst vornehmlich die Ehescheidung, die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Sorgerechtsstreitigkeiten, das Umgangsrecht mit Kindern sowie Fragen des Ausgleichs der Rentenanwartschaften bei Ehescheidung.
Wir helfen Ihnen bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung anlässlich einer Trennung und Scheidung.
Dabei bemühen wir uns besonders um außergerichtliche einvernehmliche Lösungen.