
Unter den Oberbegriff des Medizinrechts werden Angelegenheiten gefasst, die einen Bezug zur Medizin bzw. Gesundheit haben.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Medizinrecht. Sowohl Rechtsanwältin Ristock als auch Rechtsanwältin Teller sind Fachanwältinnen für Medizinrecht. Dieses relativ neue Rechtsgebiet gewinnt immer mehr Bedeutung.
Zum Medizinrecht gehören alle Fragen des Vertragsarztrechtes, so auch das zahnärztliche Berufs- und Vertragsrecht, das Berufsrecht aller Heilberufe, das Vertrags-und Gesellschaftsrecht (Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, MVZ).
Weiter gehört dazu das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung.
Ein wichtiger Teil des Medizinrechts ist das Arzthaftungsrecht und das Haftungsrecht der Krankenhausträger (siehe dazu ArzthaftungsRecht).