
Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten können schwerwiegende Folgen für unseren Alltag und unsere Berufstätigkeit haben, besonders wenn ein Fahrverbot oder sogar der Entzug des Führerscheins droht. Hier ist die frühzeitige Einschaltung einer Verteidigerin oder eines Verteidigers von großer Bedeutung, um Verteidigungsstrategien zu besprechen. Vielfach kann man durch eine schriftliche Einlassung zur Einstellung des Verfahrens kommen. Aber selbst dann, wenn z.B. ein Fahrverbot verhängt wurde, können von uns bei der Frage der Vollstreckung des Fahrverbots wichtige Tipps gegeben werden, so die freiwillige Führerscheinabgabe an die zuständige (richtige) Behörde.
Bei Verhängung eines Bußgeldes nach dem Bußgeldkatalog kann die Verteidigung möglicherweise das Gericht davon überzeugen, dass Umstände vorgelegen haben, die ein Abweichen vom Regelfall erfordern und das Bußgeld niedriger festzusetzen ist.
Bei Vorliegen eines Strafbefehls ist in dem Gespräch mit dem Mandanten abzuwägen, ob ein Einspruch eingelegt werden soll oder nicht.
Wenn die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht vermieden werden konnte und eine Hauptverhandlung stattfindet, ist die Verteidigung besonders wichtig. Der Verteidiger muss darauf achten, dass das Gesetz nicht zulasten seines Mandanten ausgelegt wird und er ist dabei berechtigt, ausschließlich den parteiischen Auftrag seines Mandanten auszuführen. Eine zentrale Rolle in der Hauptverhandlung stellt die Beweisaufnahme dar, in der der Verteidiger darauf achten muss, geeignete Beweisanträge die Hauptverhandlung einzubringen und die Zeugen zu befragen und ihnen geeignete Vorhaltungen zu machen.
Selbstverständlich gehört zum Strafrecht auch die Frage, ob gegen ein Urteil Berufung eingelegt werden soll oder nicht.